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   BVerwG, 15.07.1959 - I B 60.59   

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https://dejure.org/1959,4532
BVerwG, 15.07.1959 - I B 60.59 (https://dejure.org/1959,4532)
BVerwG, Entscheidung vom 15.07.1959 - I B 60.59 (https://dejure.org/1959,4532)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juli 1959 - I B 60.59 (https://dejure.org/1959,4532)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Umfang der berufungsgerichtlichen Überprüfungsmöglichkeit - Frage der Einbeziehung öffentlich-rechtlich gebundener Berufe in den Geltungsbereich des Art. 12 Abs. 1 GG - Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister wegen Unzuverlässigkeit - Wahrung der ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.12.1957 - I C 241.54

    Anwendbarkeit des Grundrechts auf Freiheit der Berufswahl auf einen

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1959 - I B 60.59
    Die Ausführungen des Berufungsgerichts, mit denen es die Rechtsgültigkeit der Verordnung über das Schornsteinfegerwesen bejaht, decken sich mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des erkennenden Senats (vgl. BVerfGE 1, 264; Urteil des erkennenden Senats vom 15. März 1956 - BVerwG I C 113.53 - BVerwGE 6, 72).

    Allerdings hält der Senat seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 1958 - BVerfGE 7, 377 - nicht mehr an der in seinem Urteil vom 19. Dezember 1957 (BVerwGE 6, 72 [74/75]) vertretenen Auffassung fest, daß das Grundrecht der freien Berufswahl für solche Berufe nicht gelte, die, wie der Schornsteinfegerberuf, öffentliche Aufgaben wahrnehmen.

  • BVerwG, 15.03.1956 - I C 113.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1959 - I B 60.59
    Die Ausführungen des Berufungsgerichts, mit denen es die Rechtsgültigkeit der Verordnung über das Schornsteinfegerwesen bejaht, decken sich mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des erkennenden Senats (vgl. BVerfGE 1, 264; Urteil des erkennenden Senats vom 15. März 1956 - BVerwG I C 113.53 - BVerwGE 6, 72).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1959 - I B 60.59
    Allerdings hält der Senat seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 1958 - BVerfGE 7, 377 - nicht mehr an der in seinem Urteil vom 19. Dezember 1957 (BVerwGE 6, 72 [74/75]) vertretenen Auffassung fest, daß das Grundrecht der freien Berufswahl für solche Berufe nicht gelte, die, wie der Schornsteinfegerberuf, öffentliche Aufgaben wahrnehmen.
  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1959 - I B 60.59
    Die Ausführungen des Berufungsgerichts, mit denen es die Rechtsgültigkeit der Verordnung über das Schornsteinfegerwesen bejaht, decken sich mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des erkennenden Senats (vgl. BVerfGE 1, 264; Urteil des erkennenden Senats vom 15. März 1956 - BVerwG I C 113.53 - BVerwGE 6, 72).
  • BVerwG, 08.09.1959 - I CB 91.59

    Widerruf der Bestellung des Bezirksschornsteinfegermeisters - Vorhandensein der

    Der Senat ist dementsprechend schon wiederholt von der Rechtsgültigkeit des § 48 Nr. 2 VOSch ausgegangen (zuletzt im Beschluß vom 15. Juli 1959 - BVerwG I B 60.59 -).

    Daß die nicht ordnungsgemäße Führung des Kehrbuches die Unzuverlässigkeit des Bezirksschornsteinfegermeisters zu begründen vermag, hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 15. Juli 1959 - BVerwG I B 60.59 - festgestellt.

    Daß der Widerruf auf Grund des § 48 Nr. 2 VOSch bei Verstößen gegen die Berufspflichten, die eine Unzuverlässigkeit erkennen lassen, im übrigen auch dann zulässig ist, wenn der Bezirksschornsteinfegermeister nicht zuvor wegen Berufspflichtverletzungen bestraft ist, hat der Senat in dem vorerwähnten Beschluß vom 15. Juli 1959 - BVerwG I B 60.59 - ebenfalls schon ausgesprochen.

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